Förderungen bei Fahrradanhängern & Lastenrädern

Viele Talgemeinden fördern den Kauf von Fahrradanhängern (z.B. die Gemeinde Sulz mit 50 % des Kaufpreises  - max. €150,-). Bei uns erhältlich: Anhängekupplung Bike & Easy / Andersen Shopper® Manufaktur  (Kupplungsstift SH1 und G1 PullEsy) und Trolley mit Tasche der Firma Ortlieb. Erhältlich in verschiedenen Farben.

Im Set um € 373,- 

Ebenfalls gefördert: unsere Lastenräder von 


 

Die Kosten für im Vorarlberger Fachhandel erworbene Fahrradanhänger und Lastenfahrräder/E-Lastenfahrräder werden je nach Gemeinde unterschiedlich gefördert. Bitte informieren Sie sich direkt in ihrer Heimatgemeinde.

Förderbedingungen für die Gemeinde Sulz (Angaben ohne Gewähr)

  • Fahrradanhänger: 50 % des Kaufpreises, maximal EUR 150,-
  • Lastenfahrrad/E-Lastenfahrrad: EUR 200,-
  • FörderungswerberInnen müssen zum Zeitpunkt des Erwerbs und des Förderansuchens den Hauptwohnsitz in Sulz haben. Der Kauf muss bei einem Vorarlberger Betrieb erfolgen, welcher auch einen Service anbietet. Dem Förderantrag muss die Rechnung samt Zahlungsbestätigung beigelegt werden.
  • Gefördert werden ausschließlich Neuankäufe.
  • Pro Haushalt werden jeweils einmalig ein Kinderanhänger und ein sonstiger Fahrradanhänger (Lastenanhänger oder Trolley) sowie ein Lastenfahrrad/E-Lastenfahrrad gefördert.
  • Die Fahrrad-Trolley-Modelle müssen über eine Belastbarkeit von 50 kg verfügen und technisch derart ausgestattet bzw. angeboten werden, dass sie für die Anbringung an einem Fahrrad geeignet sind.
  • Lastenfahrräder/E-Lastenfahrräder müssen mit einem Pedalantrieb sowie einer fixen Transportfläche (Mindestzuladung 80 kg) ausgestattet sein.
  • Alle geförderten Geräte müssen den geltenden Gesetzen und Verordnungen entsprechen.
Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern und Ihre Zustimmung widerrufen. Die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Zustimmung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, wird dadurch nicht berührt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.